Durch unser grenzüberschreitendes Kooperationsnetzwerk können wir Ihnen ab sofort ukrainische Studierende zur Unterstützung Ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten vermitteln.
Die ukrainischen Studenten dürfen, während der Semesterferien im Heimatland bei der Beschäftigungsdauer von maximal 90 Tagen in 12 Monaten, in Deutschland arbeiten.
Alle Voraussetzungen, die zur Beschäftigung von ukrainischen Studierenden in Deutschland in Rahmen des Regierungsprogramms ZAV (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung, arbeitsagentur.de), sind gegeben.
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